Kinofibel

Unser Kinofibel

Häufig gestellte Fragen
Weitere Fragen?

Die wichtigsten Begriffe der Kinowelt schnell erklärt

FFA: Filmförderanstalt Berlin
Spio: Spitzenorganisation der deutschen Kartenkontrolle
GEMA: Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
HDF: Hauptverband Deutscher Filmtheater
GEZ: Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
VdF: Verband der Filmverleiher e.V.
Einzelhaus: Kino mit einem Saal
Mischprogramm: Zusammensetzung aus mehreren Filmen

Was kosten dem Kinobetreiber die Filme?

Die Filmkosten belaufen sich für den Kinobetreiber anteilig zwischen 47,5 % und 54 % pro verkaufter Karte. Dieser Anteil ist abhängig vom Verleih, Aktualität, der Filmlänge und dem digitalen Aufwand.
Dazu kommen die Abgaben an die FFA, Spio und das Finanzamt.

Wie entsteht der Eintrittspreis?

Der Betreiber muss seine Preise so ansetzen, dass folgende monatliche Betriebskosten abgedeckt sind: Raummiete inkl. Nebenkosten , Filmmiete, FFA, Spio, GEMA, HDF und Personal.

Wem gegenüber ist der Betreiber verpflichtet?

Vermieter, FFA, VdF, GEMA, GEZ, Spio, HDF, Personal, etc.

Was ist ein Bundesstart?

Der Bundesstart ist ein bestimmter Tag, an dem ein Film in gesamt Deutschland in den Kinos startet. Weitere Bedingungen zu einem Bundesstart sind in Punkt 5. aufgeführt.

Warum gelten bei Bundesstart keine Freikarten?

Bei einem Bundesstart gelten während den ersten 14 – 21 Tagen keine Freikarten.
Wieso?
Würden viele Kinogänger in dieser Zeit mit einer Freikarte kommen, würden der Kinobetreiber, der Filmproduzent, sowie der Filmverleih mit einem NEUEN Film (der ziemlich teuer ist) vorerst minus machen.

Wie setzt sich der Kinotagpreis zusammen?

Jeder Betreiber kann sich seinen Kinotag aussuchen, an dem er ermäßigte Preise ausgibt.
Der Preis wird 1 – 1,50 € vom normalen Eintrittspreis herab gesetzt. Der Normalpreis setzt sich zusammen wie oben erklärt.

Warum kann ein Einzelhaus nicht mehrere neue Bundesstarts starten?

Es gibt Rahmenverträge zwischen Kinobetreiber und Verleiher. Dort werden bestimmte Bedingungen, welche der Verleiher an den Kinobetreiber stellt, aufgeführt. Generell gilt allerdings, dass bei einem Bundesstart in einem Einzelhaus maximal ein Kinderfilm vom gleichen Verleih vorne weg gespielt werden darf.

Wann kann der Betreiber ein freies Mischprogramm machen?

Wenn Filme älter sind als 3-5 Wochen und die Besucherzahlen sich verringert haben, kann der Betreiber ein Mischprogramm erstellen.

Muss der Betreiber 3D zeigen?

Wenn ein Filmverleih einen Film auch in 3D startet, so möchte er in der Regel, dass dieser innerhalb der ersten 2 Wochen anteilig in 3D vorgeführt wird, sofern das Kino über 3D verfügt. Wird ein Film vorrangig in 3D gestartet, bekommen vorerst nur die Kinos, die 3D zeigen können, den Film.

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